|
Bäuerliches Waldhackgut
Hackgut:
- maschinell zerkleinertes Holz für automatisch beschickte Holzfeuerungsanlagen
- unterschiedliche Hackgutgrößen (Korngröße) für den jeweiligen Bedarf einer Anlage können produziert werden
- man spricht von Feinhackgut G 30, Mittelhackgut G 50, Grobhackgut G 100 (für Kleinanlagen wird in der Regel Feinhackgut G 30 benötigt).
Qualitätskriterien sind in einer eigenen ÖNORM festgelegt.
Gewinnung von Hackgut:
- bei der Durchforstung aus dem nichtsägefähigem Restholz
- bei der Endnutzung aus dem nicht verkaufsfähigem Restholz (Wipfelstücke, Bruchstücke etc.)
Vor dem Verhacken wird die Rohware in der Regel 1 - 2 Jahre Luftgetrocknet.
Damit wird ein Wassergehalt von 20 - 25 % erreicht.
Bei diesem Wassergehalt erzielt man beste Energieausbeute und optimalen Heizungsbetrieb.
Bis 25 % Wassergehalt ist Hackgut bedenkenlos in geschlossenen Kellerräumen lagerfähig.
Die Verrechnung erfolgt bei Hackgut in der Regel nach Gewicht und Wassergehalt.
|